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Warum gerade Sie?

  • Sie betreiben ein mittelständisches Unternehmen in der Heimat Till Eulenspiegels, das sich mit der Region verbunden fühlt?
  • Oder Sie sind Privatperson, möchten aber für die Region und ihre kulturelle Vielfalt besonders abseits der Zentren etwas Gutes tun?
  • Sie möchten nicht abseits stehen, wenn andere sich öffentlich als Unterstützer der örtlichen Kulturlandschaft präsentieren?
  • Ihr Unternehmen ist Steuerzahler und wäre gern bereit, die Steuerlast zu senken?
  • Ihre private Steuerlast ist zu hoch und Sie suchen nach Möglichkeiten der Minderung?

Dann sind wir für Sie vielleicht die richtige Adresse!

  • Mit Ihrem Beitrag zur Till Eulenspiegel-MuseumsStiftung können Sie zum Erhalt eines bedeutenden musealen Kleinodes im Braunschweiger Land beitragen.
  • Ihren Kunden und Geschäftspartnern können Sie sich entsprechend präsentieren und Ihr regionales kulturelles Engagement muss nicht im Verborgenen bleiben.
  • Und der Fiskus belohnt Ihren Einsatz mit einem Steuernachlass!

Haben wir Interesse geweckt?

  • Sie können ab einem Betrag von 1.000 Euro Zustifter der Till Eulenspiegel-MuseumsStiftung werden.
  • Ihr Name wird dann in das Stifterbuch aufgenommen und für alle Zeit als Förderer festgeschrieben, Sie erhalten eine repräsentative Urkunde und haben das Recht, an den nur den Stiftern vorbehaltenen Stiftungsfeiern mit einem bunten Rahmenprogramm teilzunehmen.
  • Selbstverständlich werden Sie regelmäßig und fortlaufend über die Stiftung informiert.
  • Zustifter mit einem Anteil ab 25.000 Euro können außerdem namentlich auf einer Stele genannt werden, die – für jedermann sichtbar – vor dem Museum aufgestellt wird.
  • Ab einer Zustiftung von 100.000 Euro besteht die Möglichkeit der Mitgliedschaft im Kuratorium der Stiftung.

Steuerliche Anreize bei einer gemeinnützigen Stiftung

Der Gesetzgeber hat im Kalenderjahr 2007 das „Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ geschaffen, welches rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist. Danach können bei

  • Zuwendungen zum Stiftungskapital innerhalb eines 10-Jahreszeitraums bis zu einer Millionen Euro als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden (bei Ehepaaren zwei Millionen Euro) – zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug.
  • Spenden an die Stiftung Privatpersonen maximal 20 Prozent des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte bzw. Firmen 0,4 Prozent der gesamten Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter steuermindernd als allgemeinen Spendenabzug geltend machen.

Ihr Steuerberater wird Ihnen gern die auf Ihr Unternehmen abgestimmten Möglichkeiten im einzelnen aufzeigen.

Bankverbindung:

Braunschweigische Landessparkasse Braunschweig
IBAN: DE58 2505 0000 0200 1082 07
BIC: NOADE2HXXX

Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung unbedingt an, ob es sich um eine Zuwendung zum Stiftungskapital („Zustiftung“) oder um eine Spende handelt.

Außerdem ist zwingend Ihre vollständige Namens- und Adressangabe erforderlich, nur dann wirkt sich die Zuwendungsbescheinigung auch steuermindernd aus!

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